Antragstellung, Förderkriterien, Antragsbearbeitung
Förderanträge an das Kieler Spendenparlament
Sie wollen ein neues Projekt ins Leben rufen?
Sie wollen ein bestehendes Hilfsangebot erweitern?
Ihr Projekt steckt in finanzieller Not und Sie benötigen Überbrückungshilfe?
Das Kieler Spendenparlament tagt zweimal im Jahr und berät über die eingebrachten Förderanträge.
Kommen Sie doch einfach mal zu einer Parlamentssitzung.
Diese wird auf dieser Seite angekündigt.
Hier finden Sie ausführliche Informationen darüber, ob und wie das Kieler Spendenparlament Ihrem Projekt finanziell helfen kann.
Für einen Antrag auf Förderung, füllen Sie das Antragsformular aus und senden dieses an das
Kieler Spendenparlament e. V.
Ringstraße 35
24114 Kiel
info@kieler-spendenparlament.de
Antragsformular als PDF-Datei herunterladen
Antragsformular als Word-Datei herunterladen
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an unser Büro.
Scheckübergabe in der Rotunde des Kieler Rathausses

Förderkriterien
Kriterien für Anträge auf Projektförderung durch das Kieler Spendenparlament e. V.
Anträge können nur von steuerbegünstigten, gemeinnützigen Körperschaften gestellt werden.
Antragsteller und Projektdurchführende erklären sich bereit, mit dem Kieler Spendenparlament e. V. zu kooperieren und insbesondere bei der Prüfung der Verwendung der Zuwendungsmittel mitzuwirken.
Unterstützt werden Projekte, deren Umsetzung in einem angemessenen Zeitraum realistisch und die beantragte Förderung nachvollziehbar ist.
Bereits durchgeführte Projekte können im Nachhinein nicht gefördert werden.
Antragsteller und Projektdurchführende sichern zu, dass Zuwendungsmittel nur für den beantragten Zweck sowie wirtschaftlich verwendet werden.
Unterstützt werden Projekte in Kiel und Umgebung, deren Förderung überwiegend Menschen in Kiel zugutekommen.
Projekte mit mittel- bis langfristiger Wirkung werden vorzugsweise gefördert.
Der Antrag basiert auf einem schlüssigen Finanzierungskonzept mit klar umrissenem Finanzbedarf, gegebenenfalls einschließlich Kostenvoranschlägen.
Vorzugsweise werden im Zweifel solche Projekte gefördert, für die keine oder nur schwer erreichbare Finanzierungsalternativen erkennbar sind.
In der Regel erfolgt keine Dauerfinanzierung und keine erneute Zuwendung an ein bereits durch das Kieler Spendenparlament e. V. gefördertes Projekt. Insofern werden auch keine Personalstellen gefördert.
Der Antragsteller räumt grundsätzlich die Nutzung des Zuwendungsprojektes für die Öffentlichkeitsarbeit des Kieler Spendenparlaments ein.
Das Projekt sollte einen nennenswerten Förderbeitrag durch das Kieler Spendenparlament e. V. erfordern.
Die Auswahl von Förderungsprojekten steht im Ermessen der Finanzkommission des Kieler Spendenparlaments, im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins, zur späteren Vorlage an das Parlament.
Seitens des Antragstellers besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung durch das Kieler Spendenparlament e. V
Wichtige Informationen zur Antragsbearbeitung
Nachdem Ihr Antrag bei der Finanzkommission des Vereins eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung in mehreren Schritten:
Prüfung Ihres Antrags auf Förderung
Alle eingegangenen Anträge werden von Vertretern der Finanzkommission (FK) sorgfältig anhand von vorab festgelegten Richtlinien geprüft. Hierbei wird ein Projektbetreuer festgelegt, der Sie bei Rückfragen und weiterem Klärungsbedarf über die im Antrag gemachten Angaben hinaus kontaktieren wird. Er dient Ihnen auch als Ansprechpartner. Hierzu folgt nach telefonischer Rücksprache gegebenenfalls auch ein persönlicher Besuch Ihres Projekts.
Diskussion und Entscheidung in der FK
Ihr Projektantrag wird auf der nächsten Sitzung der FK vorgestellt und beraten. Es folgt eine Entscheidung, ob und mit welchem Betrag Ihr Projekt seitens des Kieler Spendenparlaments gefördert werden sollte. Die FK spricht dementsprechend eine Förderempfehlung unter Angabe der Höhe und der Art der Unterstützung für die nächste Sitzung des Spendenparlaments aus. Sollte Ihr Projekt nicht gefördert werden können, wird dieser Projektvorschlag nicht ins Parlament eingebracht und Sie erhalten hierüber eine Mitteilung. Für diesen Fall bitten wir um Verständnis, dass wir nur in begrenztem Umfang Projekte fördern können und daher Auswahlentscheidungen treffen müssen.
Einladung zur nächsten Parlamentssitzung
Alle Mitglieder des Spendenparlaments und die Projektvertreter der zur Förderung empfohlenen Projekte erhalten eine Einladung zu der nächsten Parlamentssitzung, die jeweils öffentlich ist. Bitte nehmen Sie sich für diesen Sitzungstermin Zeit, um bei gegebenenfalls auftretenden Fragen seitens der Parlamentarier auch persönlich Auskunft geben zu können.
Sitzung des Kieler Spendenparlaments
Die Finanzkommission stellt dem Parlament Ihr Projekt und den Grund Ihres Antrags vor. Bereits vorab erhalten die Parlamentarier eine kurze schriftliche Vorlage. Nach Debatte im Parlament entscheiden die Parlamentarier über die Projektförderung und die Höhe des Förderbetrages.
Auszahlung der genehmigten Summe
Unter Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen (z. B. Zahlung in mehreren Raten) wird die genehmigte Summe ausbezahlt. In einem Zahlungsbrief wird ein Termin für die Abrechnung mittels Verwendungsnachweis gesetzt.
Realisierung des Projektes durch den Träger
Nach Transfer steht Ihnen das Geld für die Realisierung Ihres im Antrag vorgestellten Projektes unmittelbar zur Verfügung.
Vorlage eines Verwendungsnachweises
Der Träger legt zu einem vereinbarten Termin einen Verwendungsnachweis vor. Dieser sollte den Projektverlauf und alle Nachweise über die Verwendung der Gelder beinhalten. Überschüssige Beträge können seitens des Kieler Spendenparlaments zurückgefordert werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Büro.